Psychedelika MPU: LSD, Psilocybin, Ketamin und DMT

Kurz gesagt

LSD, Psilocybin und DMT unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz. Wird der Konsum der Führerscheinstelle bekannt, steht deine Fahreignung in Frage – unabhängig davon, wie selten du konsumiert hast und ob du je unter Einfluss gefahren bist. Bei seltenem bis gelegentlichem Gebrauch ist die MPU je nach Konsumform mit 6 Monaten Abstinenz möglich, bei missbräuchlichem Konsum werden 12 bis 15 Monate verlangt. Ketamin ist rechtlich ein Sonderfall, wird bei nicht verordnetem Konsum aber genauso nach den Drogen-Beurteilungskriterien behandelt. Eine Besonderheit sind die Abstinenznachweise: Diese Substanzen gehören nicht zum Standardumfang eines Drogenscreenings und müssen gesondert analysiert werden, was die Nachweise deutlich teurer macht.

Zu diesem Thema findest du im Netz fast nichts, und das hat einen einfachen Grund: Fälle mit LSD, Psilocybin, DMT oder Ketamin sind im MPU-Bereich selten. Die meisten Vorbereiter hatten noch keinen einzigen davon auf dem Tisch.

Ich hatte sie, und deshalb schreibe ich diesen Artikel. Er richtet sich an eine Gruppe, die anders ist als der typische MPU-Kandidat. Wer Psilocybin oder LSD nimmt, tut das oft nicht zum Feiern, sondern aus Interesse an der eigenen Innenwelt, teilweise sehr bewusst und mit Vorbereitung. Diese Substanzen werden seltener missbräuchlich konsumiert als andere Drogen, und die klinische Forschung zu Psilocybin und Ketamin ist inzwischen ein ernstzunehmendes Feld. Ich werde dich hier also nicht als Junkie behandeln, weil du mit diesen Substanzen Erfahrungen gemacht hast.

Was ich aber auch nicht tue: dir erzählen, dass das Fahrerlaubnisrecht diese Unterscheidung mitmacht. Tut es nämlich nicht. Und genau diese Lücke zwischen der eigenen Einschätzung und der Sicht der Behörde ist der Grund, warum dieser Artikel existiert.

Um welche Substanzen geht es

In diesem Artikel geht es um die klassischen Psychedelika und verwandte Substanzen: LSD, Psilocybin (der Wirkstoff in psilocybinhaltigen Pilzen), DMT – auch in Form von Ayahuasca oder 5-MeO-DMT – und Ketamin.

LSD, Psilocybin und DMT stehen in Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes. Damit gilt für sie dasselbe wie für die Substanzen aus meinem Artikel zur Drogen MPU: Der nachgewiesene Konsum allein reicht aus, um deine Fahreignung in Frage zu stellen. Es kommt nicht darauf an, wie viel du genommen hast, wie oft, und ob du jemals unter Einfluss gefahren bist.

Ketamin ist ein Sonderfall, den ich weiter unten einzeln behandle.

Wie die Behörde überhaupt davon erfährt

Das ist bei diesen Substanzen die eigentliche Eintrittsfrage, denn sie fallen durch das übliche Raster: Die Schnelltests der Polizei erfassen LSD, Psilocybin und DMT nicht. Die Vortests bei einer Verkehrskontrolle decken die Standardsubstanzen ab – Cannabis, Kokain, Amphetamine, Opiate. Ein Tripstanding nach Pilzen schlägt dort nicht an.

Bekannt wird der Konsum in der Praxis auf anderen Wegen:

Über eine gezielte Blutuntersuchung. Wenn die Polizei einen konkreten Verdacht hat, kann das Labor die Blutprobe gezielt auf diese Substanzen untersuchen. Das passiert etwa bei Kontrollen rund um Festivals, bei denen erfahrungsgemäß auch psychedelische Substanzen im Umlauf sind, oder wenn dein Zustand bei der Kontrolle nicht zu den negativen Standardtests passt.

Über eine Hausdurchsuchung. Ich hatte 2 Klienten, bei denen im Rahmen einer Hausdurchsuchung Mimosa hostilis gefunden wurde, eine Pflanze, deren Rindenextrakt zur Herstellung von DMT verwendet wird. In beiden Fällen kam der Fund zur Akte, und weil beide zusätzlich mit anderen Betäubungsmitteln im Straßenverkehr aufgefallen waren, stand am Ende die MPU. So ein Fund funktioniert für die Behörde wie jeder andere BTM-Fund auch: Er begründet Zweifel an der Fahreignung.

Über eigene Angaben. Wer gegenüber Polizei, Ärzten oder einem Gutachter früheren Konsum einräumt, liefert der Behörde eine verwertbare Tatsache. Das gilt auch, wenn der Konsum lange zurückliegt.

Über ein Strafverfahren wegen Besitz, Erwerb oder Anbau.

Fahrt unter Einfluss: rechtlich anders, praktisch genauso ernst

Eine Besonderheit will ich kurz erklären, ohne den Artikel in Jura abgleiten zu lassen. Die Bußgeldvorschrift für Drogenfahrten listet nur bestimmte Substanzen auf, und LSD, Psilocybin und DMT gehören nicht dazu. Eine Fahrt unter diesen Substanzen ist deshalb keine Ordnungswidrigkeit wie eine Cannabisfahrt, sondern wird erst bei nachweisbarer Fahruntüchtigkeit zur Straftat.

Daraus schließen manche, diese Substanzen seien im Straßenverkehr „sicherer" aufgestellt. Für die Fahrerlaubnis ist das Gegenteil richtig: Als Anlage-I-Stoffe wiegen sie fahrerlaubnisrechtlich genauso schwer wie andere harte Drogen, und der Konsumnachweis allein genügt. Was auf der Bußgeldseite milder aussieht, ändert an der MPU-Seite nichts.

Wie lange musst du Abstinenz nachweisen?

Jetzt zum wichtigsten Teil, denn hier gibt es für dich auch eine gute Nachricht.

In den Beurteilungskriterien, also dem Regelwerk der Gutachter, laufen LSD und Psilocybin unter den Kriterien, die einen Weg mit verkürzter Abstinenz zulassen. Andere psychedelische Substanzen werden in der Praxis genauso betrachtet. Konkret heißt das:

KonstellationAbstinenzdauer
Seltener bis gelegentlicher Gebrauch, keine Missbrauchskriterien erfülltab 6 Monate möglich
Missbräuchlicher Konsum15 Monate – oder 12 Monate mit therapeutischer Maßnahme
Abhängigkeit15 Monate – oder 12 Monate mit therapeutischer Maßnahme

Eine feste Grenze, bis zu welcher Konsumhäufigkeit die 6 Monate gelten, steht nirgendwo geschrieben. Hier hat der Gutachter Auslegungsspielraum, und als Faustregel gilt: Je weniger Konsum in der Vergangenheit, desto besser deine Position. Ob dein Konsum als gelegentlich oder als missbräuchlich eingeordnet wird, hängt von denselben Merkmalen ab wie bei anderen Substanzen – Häufigkeit und Entwicklung des Konsums, die Funktion, die er für dich hatte, ob negative Folgen eingetreten sind und ob du trotzdem weitergemacht hast.

Genau diese Einordnung solltest du nicht selbst raten. Der Unterschied zwischen 6 und 15 Monaten ist ein Jahr deines Lebens, und die Weiche dafür wird ganz am Anfang gestellt.

Die Besonderheit bei den Nachweisen: Sonderanalytik

Hier kommt der Punkt, den fast niemand auf dem Schirm hat, bevor er das erste Labor anruft. LSD, Psilocin, DMT und Ketamin gehören nicht zum Standardumfang eines Drogenscreenings. Die üblichen Abstinenzprogramme testen auf die gängigen Substanzgruppen, und was nicht im Panel ist, muss einzeln beauftragt werden.

Das hat zwei Konsequenzen. Erstens musst du beim Abschluss deines Abstinenzkontrollvertrags darauf achten, dass die relevanten Substanzen ausdrücklich in den Untersuchungsumfang aufgenommen werden – sonst weist du am Ende 12 Monate lang etwas nach, das deine Fragestellung gar nicht abdeckt. Zweitens kostet die Sonderanalytik spürbar mehr als das Standardscreening, weil diese Untersuchungen selten nachgefragt werden und aufwendiger sind. Rechne mit deutlich höheren Kosten pro Probe als bei einem normalen Programm und hol dir vorab verbindliche Preise von mehreren Laboren.

Die Grundmechanik der Nachweise bleibt dieselbe wie bei allen Drogenfragestellungen – Haaranalyse oder Urinkontrollprogramm, die Fristen und Stolperfallen habe ich im Artikel zur Abstinenzdauer beschrieben.

Microdosing: die Dosis spielt keine Rolle

Eine Frage, die aus dieser Zielgruppe regelmäßig kommt: Wie sieht es mit Microdosing aus, also mit Dosierungen unterhalb der Wahrnehmungsschwelle, wie sie manche zur Steigerung von Konzentration oder Stimmung einsetzen?

Die Antwort ist unbequem, aber eindeutig. Auch eine Kleinstmenge LSD oder Psilocybin ist der Konsum eines Betäubungsmittels nach Anlage I. Für die Fahreignung zählt der Nachweis, nicht die Dosis und nicht die Absicht dahinter. Wer microdosed und davon ausgeht, sich rechtlich in einer Grauzone zu bewegen, irrt – fahrerlaubnisrechtlich gibt es diese Grauzone nicht.

Ketamin: der Sonderfall

Ketamin fällt nicht unter das Betäubungsmittelgesetz, sondern unter das Arzneimittelrecht. Für dich als Betroffenen macht das aber weniger Unterschied, als es klingt.

Wenn du Ketamin ohne ärztliche Verordnung konsumiert hast, wird dein Fall bei der MPU nach den Drogen-Beurteilungskriterien behandelt, mit denselben Anforderungen an Aufarbeitung und Abstinenz wie oben beschrieben.

Wenn du Ketamin ärztlich verordnet bekommst, etwa im Rahmen einer Depressionsbehandlung, greift der Medikamentenbereich mit eigenen Beurteilungskriterien. Geprüft wird dann, ob die Medikation vorschriftsmäßig nach Verschreibung eingenommen wird, ob ein Fehlgebrauch oder eine Abhängigkeit vorliegt und ob trotz fortgeführter Medikation Fahreignung besteht. In dem Fall brauchst du deine Verordnungsunterlagen und medizinische Befunde, und deine Proben werden darauf untersucht, ob die gefundene Menge im therapeutischen Bereich liegt.

Die Grenze zwischen beiden Welten ist scharf: Eine legale Ketamintherapie schützt dich nicht, wenn daneben ein Konsum ohne Verordnung nachgewiesen wird.

Was im Gespräch anders ist – und was nicht

Im psychologischen Gespräch gelten dieselben Regeln wie bei jeder Drogenfragestellung. Der Gutachter will deine Konsumgeschichte verstehen, die Funktion des Konsums, die Ursachen dahinter, deine Veränderungen und deine Rückfallprophylaxe. Alles, was ich im Artikel zu den MPU-Fragen beschrieben habe, gilt auch hier.

Eine Sache ist bei dieser Zielgruppe aber besonders, und ich sage sie dir, weil sie über dein Ergebnis entscheiden kann. Viele Menschen, die psychedelische Substanzen bewusst einsetzen, sind überdurchschnittlich reflektiert und können sehr differenziert über ihren Konsum sprechen. Das ist erstmal ein Vorteil. Es kippt aber in dem Moment, in dem die Reflexion zur Verteidigung wird – wenn im Gespräch durchklingt, der eigene Konsum sei ja etwas kategorial anderes gewesen als das, was „echte Drogenkonsumenten" tun.

Ein Gutachter kann mit der Unterscheidung zwischen einer Partydroge und einem bewusst eingesetzten Psychedelikum durchaus etwas anfangen. Was er nicht durchgehen lässt, ist die Ableitung, deshalb sei das Risiko im Straßenverkehr keines gewesen. Seine Fragestellung lautet nicht, ob dein Konsum dir persönlich etwas gebracht hat, sondern ob von dir künftig eine Gefahr für den Straßenverkehr ausgeht. Wer diese beiden Ebenen sauber trennen kann – den eigenen Erfahrungen ihren Wert lassen und trotzdem ohne Wenn und Aber anerkennen, dass Konsum und Fahren nicht zusammengehen und der Umgang mit einer illegalen Substanz ein Risiko bleibt –, hat im Gespräch eine starke Position.

Genau daran arbeite ich mit meinen Klienten. Über 96 % bestehen beim ersten Versuch, und die Fälle aus diesem Bereich gehören erfahrungsgemäß zu denen, mit denen die Arbeit am meisten Tiefe erreicht.

Aus der Praxis

Vom DMT-Konsum zur Hausdurchsuchung wegen Mimosa hostilis

Sven, 38, Monteur, hatte sich den Grundstoff zur Herstellung von DMT über das Internet bestellt, die Rinde der Pflanze Mimosa hostilis, und daraus mehrere Chargen hergestellt. Aufgefallen ist er, weil der Händler hochgenommen wurde und Sven in dessen Kundendaten stand. Bei der Hausdurchsuchung fand die Polizei kein DMT mehr, aber den größten Teil des bestellten Pflanzenmaterials. Unabhängig davon war er kurz zuvor bei einer Verkehrskontrolle aufgefallen, ausgelöst durch ein defektes Abblendlicht, mit THC und MDMA im Blut.

Der DMT-Konsum stand am Ende einer langen Geschichte. Angefangen hat sie in der Schulzeit mit Cannabis, später kamen MDMA und Amphetamin dazu. Als mittleres von drei Kindern hatte Sven sich zu wenig beachtet gefühlt, in der Grundschule wurde er gemobbt, und daraus hatte sich ein ausgeprägtes Minderwertigkeitsgefühl entwickelt. Cannabis hat ihm Zugehörigkeit verschafft und ihn gegenüber negativen Gefühlen gleichgültig gemacht, MDMA gab ihm Nähe und Selbstakzeptanz, und Amphetamin brauchte er, um überhaupt Leistung erbringen zu können, gemessen an einem beruflich erfolgreichen Vater, dessen Anerkennung an Leistung geknüpft war.

Jahre später kam nach einer Phase mit wieder aufgenommenem Cannabiskonsum eine psychotische Episode dazu, wegen der er sich erstmals in Behandlung begeben und medikamentös einstellen lassen hat. Aufhören wollte er ab diesem Zeitpunkt, wurde aber immer wieder rückfällig, und genau in diese Phase fiel der DMT-Konsum. Dort habe ich in der Aufarbeitung angesetzt, weil Sven den Konsum psychedelischer Substanzen für sich als etwas anderes eingeordnet hatte als seinen früheren Konsum, dabei stand er mitten in einem Rückfallmuster.

Der Führerscheinentzug war für ihn das einschneidende Erlebnis. Er hat sofort aufgehört, ist 6 Monate in eine Klinik für Drogenabhängigkeit gegangen und war bei Beginn unserer Arbeit über 2 Jahre clean. Nachgewiesen hat er 15 Monate Abstinenz per Haaranalyse, und weil DMT nicht zum Standardumfang gehört, musste die Analytik dafür gesondert beauftragt werden. Auf dieses eine Ergebnis hat er länger gewartet als auf alles andere in seinem Verfahren.

Sven hat beim ersten Versuch bestanden. Menschen, die konsumieren, geht er heute konsequent aus dem Weg, und auf Veranstaltungen, auf denen Drogen im Umlauf sind, fährt er nicht mehr. Belastungen spricht er an, statt sie aufzuschieben, und über den Sport hat sich sein Selbstwertgefühl so weit stabilisiert, dass er die Funktionen, die die Substanzen für ihn erfüllt haben, nicht mehr braucht.

Häufige Fragen

Noch offene Fragen? Hier die wichtigsten.

Wird LSD bei einer Polizeikontrolle im Schnelltest erkannt?
Nein. Die Vortests der Polizei decken die Standardsubstanzen ab, LSD, Psilocybin und DMT gehören nicht dazu. Bei konkretem Verdacht kann eine Blutprobe aber gezielt auf diese Substanzen untersucht werden.
Muss ich zur MPU, wenn ich nur wenige Male Psilocybin genommen habe?
Wenn der Konsum der Behörde bekannt wird, ist das möglich, denn Psilocybin ist ein Betäubungsmittel nach Anlage I. Die gute Nachricht: Bei seltenem Gebrauch ohne Missbrauchsmerkmale ist die MPU je nach Konsumform mit 6 Monaten Abstinenz erreichbar.
Wie lange muss ich bei LSD oder Psilocybin abstinent sein?
Bei seltenem bis gelegentlichem Gebrauch ohne Missbrauchskriterien ab 6 Monate. Bei missbräuchlichem Konsum 15 Monate, mit therapeutischer Maßnahme 12. Die Einordnung hängt von deinem Konsummuster ab und sollte früh geklärt werden.
Zählt Microdosing auch als Drogenkonsum?
Ja. Für die Fahreignung zählt der Nachweis der Substanz, nicht die Dosis. Auch Kleinstmengen LSD oder Psilocybin sind Betäubungsmittelkonsum.
Ich bekomme Ketamin ärztlich verordnet – verliere ich meinen Führerschein?
Nicht automatisch. Bei einer ärztlichen Verordnung greift der Medikamentenbereich mit eigenen Beurteilungskriterien. Geprüft wird, ob die Einnahme vorschriftsmäßig läuft und ob trotz Medikation Fahreignung besteht. Wichtig sind vollständige Verordnungsunterlagen und Befunde.
Warum sind die Abstinenznachweise bei diesen Substanzen teurer?
Weil LSD, Psilocin, DMT und Ketamin nicht zum Standardumfang eines Drogenscreenings gehören und einzeln analysiert werden müssen. Achte beim Abstinenzkontrollvertrag darauf, dass die relevanten Substanzen ausdrücklich im Untersuchungsumfang stehen, und vergleiche vorab die Preise mehrerer Labore.
Spielt es eine Rolle, dass ich die Substanzen zur Persönlichkeitsentwicklung genommen habe?
Für die Einordnung deines Konsummusters kann der Kontext eine Rolle spielen, und ein Gutachter kann mit dieser Unterscheidung umgehen. An den rechtlichen Anforderungen und an der Abstinenzfrage ändert die Motivation aber nichts.

Sprechen wir über deinen Fall.

Wenn du wissen willst, wie dein Fall eingeordnet wird, welche Abstinenzdauer realistisch ist und worauf du bei der Sonderanalytik achten musst, dann trag dich für eine kostenlose Erstberatung ein. Wir telefonieren 20 Minuten, unverbindlich. Fälle mit psychedelischen Substanzen sind selten, und ich gehöre zu den wenigen Vorbereitern, die sie aus der Praxis kennen. Ich sage dir ehrlich, was auf dich zukommt.