Drogen MPU: Warum schon ein einziger Konsum reicht

Kurz gesagt

Bei harten Drogen wie Kokain, Amphetamin, MDMA oder Crystal Meth entfällt die Fahreignung bereits durch die nachgewiesene Einnahme – unabhängig davon, wie viel du konsumiert hast, wie oft, und ob du überhaupt gefahren bist. Das ist der entscheidende Unterschied zu Alkohol und Cannabis. Wie lange du danach Abstinenz nachweisen musst, hängt von der Substanz und deinem Konsummuster ab und liegt zwischen 6 und 15 Monaten.

Wenn es um Drogen geht, gelten im Fahrerlaubnisrecht andere Regeln als bei Alkohol oder Cannabis. Deutlich strengere. Und die meisten erfahren das erst, wenn der Brief von der Führerscheinstelle im Kasten liegt.

Deshalb fange ich mit dem Punkt an, der alles andere bestimmt – und der für viele überraschend kommt.

Der entscheidende Unterschied: Der Konsum allein genügt

Nach Nr. 9.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung entfällt die Fahreignung bereits bei der Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes, Cannabis ausgenommen. Und zwar unabhängig von der konsumierten Menge, unabhängig von der Häufigkeit, unabhängig davon, ob du unter Einfluss am Straßenverkehr teilgenommen hast, und unabhängig davon, ob du Ausfallerscheinungen gezeigt hast.

Anders gesagt: Bei Alkohol brauchst du eine Fahrt und einen bestimmten Wert. Bei Cannabis brauchst du eine Fahrt über dem Grenzwert und meist noch zusätzliche Umstände. Bei harten Drogen reicht der Nachweis, dass du konsumiert hast.

Es kommt sogar noch dicker: Gerichte haben mehrfach entschieden, dass schon das Einräumen früheren Konsums gegenüber einem Arzt oder einem Gutachter der Behörde ausreicht, um eine MPU anzuordnen – und zwar unabhängig davon, wie lange dieser Konsum zurückliegt. Wer in einem ärztlichen Gespräch offen erzählt, dass er vor Jahren mal Kokain probiert hat, kann sich damit ein Verfahren einhandeln.

Ich sage dir das nicht, damit du niemandem mehr etwas erzählst. Ich sage es dir, damit du weißt, wie ernst die Sache ist. Bei Drogen gibt es keine Bagatellgrenze.

Um welche Substanzen geht es?

In diesem Artikel geht es um die vier Substanzen, die in meiner Praxis am häufigsten vorkommen: Kokain, Amphetamin (Speed), MDMA (Ecstasy) und Methamphetamin (Crystal). Sie fallen alle unter das Betäubungsmittelgesetz und werden im Fahrerlaubnisrecht entsprechend behandelt.

Für Opiate und Opioide sowie für psychedelische Substanzen wie LSD, Psilocybin und Ketamin gelten teilweise eigene Besonderheiten. Die schaue ich mir in einem separaten Artikel an.

Wie erfährt die Behörde überhaupt davon?

Wenn keine Fahrt stattgefunden hat, fragen sich viele, wie die Führerscheinstelle überhaupt Kenntnis erlangt. Die üblichen Wege sind:

  • eine Polizeikontrolle, auch ohne Fahrzeug
  • eine Durchsuchung, bei der Betäubungsmittel gefunden werden
  • eigene Angaben gegenüber Polizei, Arzt oder Gutachter
  • ärztliche Befunde, die der Behörde bekannt werden
  • ein Strafverfahren wegen Besitz oder Handel

Die Polizei meldet solche Erkenntnisse an die Fahrerlaubnisbehörde. Für die Behörde ist das dann eine Tatsache, die Zweifel an deiner Fahreignung begründet – und ab da läuft das Verfahren.

Was passiert nach dem Vorfall?

Bei einem Alkoholdelikt wird der Führerschein in der Regel sofort entzogen. Bei Drogen dauert es meist länger, weil erst die Blutergebnisse abgewartet werden müssen. Es kann deshalb einige Zeit vergehen, bis sich die Führerscheinstelle bei dir meldet, um dir die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Diese Zeit ist wertvoll, und die meisten nutzen sie nicht. Wer schon vor der Entziehung weiß, dass etwas auf ihn zukommt, kann sofort mit dem Abstinenznachweis beginnen und spart am Ende Monate.

Anders als bei Cannabis, wo es Konstellationen gibt, in denen jemand mit Fahrerlaubnis zur MPU geht, läuft es bei den übrigen Drogen fast immer über die Entziehung. Die MPU kommt dann im Verfahren zur Neuerteilung.

Die drei Schweregrade

Wie bei Alkohol wird dein Konsum einem von drei diagnostischen Schweregraden zugeordnet, und diese Einordnung entscheidet über die Anforderungen an dich.

Gefährdung. Erhöhter Konsum, aber unterhalb von Missbrauch. Typisch: Der Konsum fand überwiegend in Gesellschaft und zu bestimmten Anlässen statt, nicht allein. Nicht wegen der Wirkung, sondern weil es dazugehörte. Keine Toleranzsteigerung, keine kritischen Hinweise aus dem Umfeld, keine spürbaren negativen Folgen durch den Konsum.

Missbrauch. Der Konsum wurde fortgesetzt, obwohl er zu Problemen geführt hat. Merkmale sind unter anderem: Konsum wegen der Wirkung, eine über die Zeit gestiegene Toleranz, Konsum auch allein, mehrfache Auffälligkeiten und negative Auswirkungen auf Gesundheit, Beziehungen oder Arbeit.

Abhängigkeit. Nur bei entsprechender Diagnose. Merkmale sind Kontrollverlust, Entzugserscheinungen und starkes Verlangen.

Wie der Gutachter zu dieser Einordnung kommt und welche Fragen er dafür stellt, habe ich im Artikel zu den MPU-Fragen ausführlich beschrieben.

Wie lange musst du Abstinenz nachweisen?

Hier wird es substanzspezifisch, und das ist der Teil, den die meisten Ratgeber im Netz zu grob darstellen.

KonstellationAbstinenzdauer
Amphetamin oder MDMA, gelegentlicher Konsum, keine Missbrauchskriterien erfüllt6 Monate
Kokain, nur sporadischer Konsum6 Monate
Crystal Meth und vergleichbar harte Substanzenimmer 12–15 Monate
Missbrauch15 Monate – oder 12 Monate nach therapeutischer Intervention
Abhängigkeit15 Monate – oder 12 Monate nach Entwöhnungsbehandlung

Zwei Punkte solltest du dabei genau lesen.

Bei Kokain ist die Latte höher. Während bei Amphetamin oder MDMA ein gelegentlicher Konsum für die Sechs-Monats-Variante ausreicht, darf der Konsum bei Kokain nur sporadisch gewesen sein – also wirklich ganz wenige Male. Eine feste Zahl gibt es dafür nicht.

Bei Crystal Meth gibt es die Sechs-Monats-Variante nicht. Dort wird immer eine Missbrauchseinordnung vorgenommen, und damit liegst du automatisch bei 12 bis 15 Monaten. Dasselbe gilt für Opiate und andere besonders harte Substanzen.

Sechs Monate oder ein Jahr? Warum beide Zahlen stimmen

Im Netz findest du beide Angaben, und das verwirrt viele. Der Grund ist, dass zwei verschiedene Regelwerke im Spiel sind.

Nr. 9.5 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung – also der Rechtstext – spricht davon, dass die Fahreignung in der Regel nach einem Jahr Abstinenz wiederhergestellt sein kann. Das beschreibt den gesetzlichen Regelfall.

Wonach der Gutachter am Untersuchungstag tatsächlich prüft, sind die Beurteilungskriterien, also das Regelwerk der Begutachtungsstellen. Und die differenzieren feiner, wie du in der Tabelle oben siehst. Wenn dein Konsum sporadisch bis gelegentlich war und keine Missbrauchskriterien erfüllt sind, reichen sechs Monate.

Für dich heißt das: Verlass dich nicht auf eine Zahl, die du irgendwo gelesen hast. Entscheidend ist, wie dein Fall eingeordnet wird.

Die Nachweise: Haaranalyse oder Urin

Im Drogenbereich stehen dir zwei Wege offen. Über eine Haaranalyse lassen sich bis zu sechs Monate rückwirkend belegen. Alternativ läuft ein Urinkontrollprogramm, bei dem du über die Laufzeit hinweg kurzfristig zu Proben einbestellt wirst.

Blutnachweise gibt es im Rahmen eines Abstinenzprogramms bei Drogen nicht – die sind dem Alkoholbereich vorbehalten. Alles Weitere zu Fristen, Probenzahlen, Kosten und den Stolperfallen, an denen Programme scheitern, findest du im Artikel zur Abstinenzdauer.

Verordnete Medikamente: ein Thema für sich

Das betrifft mehr Leute, als man denkt: ADHS-Medikation auf Amphetaminbasis, opioidhaltige Schmerzmittel, Benzodiazepine. Wer solche Medikamente nimmt, hat oft die Sorge, dass er automatisch als Drogenkonsument gilt. So einfach ist es nicht, aber ganz ohne Folgen bleibt es auch nicht.

Eine Medikation mit einem BTM-Medikament führt zunächst zu Zweifeln an der Fahreignung, woraufhin die Behörde ein ärztliches Gutachten anordnet. Kommt es dagegen zu einem Verstoß im Straßenverkehr in Verbindung mit einem positiven Wert, wird eine MPU angeordnet.

Und dafür gibt es einen eigenen Bereich mit eigenen Beurteilungskriterien, neben Alkohol, Drogen und Punkten. Geprüft wird dort, ob die Medikation vorschriftsmäßig nach Verschreibung abläuft oder ob ein Fehlgebrauch oder eine Abhängigkeit vorliegt.

Interessant wird es beim Thema Nachweise. Wenn du deine Medikation fortsetzt, fallen deine Befunde natürlich positiv aus. Du legst dann die Unterlagen zu deiner Verschreibung vor, und die Proben werden daraufhin untersucht, ob die gefundene Menge des Arzneistoffs im therapeutischen Bereich liegt. Bei Amphetaminen lässt sich zusätzlich feststellen, ob es sich um pharmazeutisches Amphetamin handelt oder um Straßenamphetamin.

Wenn dich das betrifft, kläre es früh. Es ist lösbar, aber es braucht Vorbereitung und die richtigen Unterlagen.

Was im Gespräch wirklich zählt

Wenn die Abstinenznachweise stehen, entscheidet das psychologische Gespräch über den Ausgang der MPU. Und dort wird bei Drogenfällen besonders genau hingeschaut, weil die Beurteilungskriterien hohe Anforderungen an die Aufarbeitung stellen.

Der Gutachter will verstehen, welche Funktion die Substanz in deinem Leben hatte. Es reicht nicht zu sagen, man habe konsumiert, weil es im Freundeskreis dazugehörte oder weil es Spaß gemacht hat. Fast immer ersetzt der Konsum etwas, das an anderer Stelle gefehlt hat, und meistens lässt sich das sogar substanzweise auseinanderziehen. Amphetamin steht bei vielen für Leistung, die sie sonst nicht erbringen konnten. MDMA für Nähe und Selbstakzeptanz, die sie nüchtern nicht empfunden haben. Kokain für Selbstsicherheit und Kontrolle. Wer das für sich herausgearbeitet hat, kann auch erklären, warum er die Substanz heute nicht mehr braucht.

Der zweite Punkt ist die Verantwortungsfrage. Bei Drogenfällen mit mehreren Vorfällen kommen viele mit einer inneren Haltung ins Gespräch, in der die Verantwortung irgendwie auch woanders lag – bei den Umständen, beim Umfeld, bei einer schwierigen Lebensphase. Genau dort ist ein Gutachter unbestechlich. Wenn du nicht in jeder Antwort deutlich machst, dass die Entscheidungen bei dir lagen, wird es schwierig.

Genau daran arbeite ich mit meinen Klienten. Ich gebe dir keine fertigen Antworten, sondern gehe deinen Fall so lange mit dir durch, bis du selbst verstanden hast, was bei dir los war. Über 96 % meiner Klienten bestehen beim ersten Versuch.

Aus der Praxis

Die Fahrerlaubnis war schon weg, als er zu mir kam

In der Akte von Dennis, 30, Produktionsmitarbeiter, standen mehrere Drogen- und Alkoholfahrten innerhalb von 2 Jahren, dazu eine Fahrerflucht und BTM-Besitz. Nachgewiesen wurden THC, Amphetamin und MDMA mit Werten bis 390 ng/ml, das Fahren unter Drogeneinfluss verteilte sich auf 4 separate Vorfälle. Parallel zur Vorbereitung war er präventiv für ein Jahr in einer therapeutischen Einrichtung.

Hinter dem Konsum steckte eine Familie, in der über Gefühle nicht gesprochen wurde, ein starker emotionaler Bezug zu seiner damaligen Freundin und der Tod seines Großvaters, der für ihn wie ein zweiter Vater war. Drogen und Alkohol hatten bei ihm die Funktion, emotionale Belastungen zu betäuben, die er nicht benennen konnte. Dazu kam eine Haltung, in der Regeln für ihn nur lose galten, weil er sich selbst für einen besseren Fahrer hielt als die anderen.

Die zentrale Hürde war nicht die Aktenlage, sondern seine innere Position, dass die Verantwortung irgendwie immer auch woanders lag. Mit dieser Opferhaltung wird eine MPU schwierig, weil ein Gutachter bei einem Wiederholungstäter genau prüft, ob die Verantwortung zu 100 % übernommen wird. Wir haben uns deshalb jede einzelne Fahrt und jede Straftat angeschaut und parallel das familiäre Muster aufgearbeitet, in dem Schwäche nicht erlaubt war. Damit hatten wir eine Erklärung dafür, warum er sich nie an jemanden gewandt hat, wenn es ihm schlecht ging, und warum der Konsum diese Lücke gefüllt hat.

Dennis hat 15 Monate Drogenabstinenz und 12 Monate Alkoholabstinenz per Haaranalyse nachgewiesen, alle Werte negativ, und beim ersten Versuch bestanden. Nach der MPU kamen das Ende seiner Beziehung und der Verlust seines Jobs, also zwei Belastungen, die ihn früher direkt zurück in den Konsum geführt hätten. Er ist dabei abstinent und stabil geblieben.

Häufige Fragen

Noch offene Fragen? Hier die wichtigsten.

Muss ich zur MPU, obwohl ich gar nicht unter Drogen gefahren bin?
Ja, das ist bei harten Drogen möglich.. Nach Nr. 9.1 der Anlage 4 FeV entfällt die Fahreignung schon durch die nachgewiesene Einnahme. Eine Fahrt unter Einfluss ist dafür nicht nötig.
Reicht wirklich ein einziger Konsum?
Ja. Gerichte haben das vielfach bestätigt: Es kommt weder auf die Menge noch auf die Häufigkeit an, und auch nicht darauf, ob du Ausfallerscheinungen hattest.
Wie lange muss ich bei Kokain abstinent sein?
Bei nur sporadischem Konsum, also wirklich ganz wenigen Malen, sind sechs Monate möglich. Sobald mehr dahintersteht oder Missbrauchskriterien erfüllt sind, liegst du bei 12 bis 15 Monaten.
Gilt für Crystal Meth dasselbe wie für Amphetamin?
Nein. Bei Crystal Meth wird immer eine Missbrauchseinordnung vorgenommen. Die Sechs-Monats-Variante gibt es dort nicht, es sind 12 bis 15 Monate.
Ich nehme ADHS-Medikamente – verliere ich deshalb meinen Führerschein?
Nicht automatisch. Eine BTM-Medikation begründet zunächst Zweifel an der Fahreignung, woraufhin ein ärztliches Gutachten angeordnet wird. Zur MPU kommt es, wenn ein Verstoß im Straßenverkehr mit einem positiven Wert zusammentrifft. Bei Amphetaminen lässt sich im Labor unterscheiden, ob es sich um pharmazeutisches oder um Straßenamphetamin handelt.
Kann ich die Abstinenz über Blutproben nachweisen?
Nein. Blutkontrollprogramme gibt es nur im Alkoholbereich. Bei Drogen läuft der Nachweis über Haaranalyse oder Urinkontrollprogramm.
Kann ich sofort mit dem Abstinenznachweis anfangen, auch wenn die Behörde sich noch nicht gemeldet hat?
Ja, und das ist meistens die klügste Entscheidung. Bei Drogen dauert es oft, bis die Blutergebnisse vorliegen und die Führerscheinstelle aktiv wird. Wer diese Zeit nutzt, ist am Ende Monate früher fertig.

Sprechen wir über deinen Fall.

Wenn du wissen willst, wie dein Fall eingeordnet wird, wie lange du Abstinenz nachweisen musst und womit du rechnen musst, dann trag dich für eine kostenlose Erstberatung ein. Wir telefonieren 20 Minuten, unverbindlich. Ich schaue mir deine Substanzen, deine Werte und deine Vorgeschichte an und sage dir ehrlich, was ansteht. Gerade im Drogenbereich entscheidet der frühe Start über Monate.