Alkohol MPU: Abstinenz oder reduzierter Alkoholkonsum?

Kurz gesagt

Ob du für deine Alkohol MPU Abstinenz nachweisen musst oder ob ein verantwortungsvoller, reduzierter Alkoholkonsum ausreicht, hängt davon ab, in welchen Schweregrad dein Konsum eingeordnet wird. Bei einer Alkoholgefährdung brauchst du keine Nachweise. Bei Alkoholmissbrauch sind 12 Monate Abstinenz nötig, bei einer Abhängigkeit 15 Monate – oder 12, wenn du eine therapeutische Maßnahme durchlaufen hast. Angeordnet wird die MPU ab 1,6 Promille praktisch immer.

Die Alkohol MPU ist mit Abstand der häufigste Fall, mit dem Menschen zu mir kommen. Und fast immer geht es zuerst um dieselbe Frage: Muss ich jetzt ein Jahr abstinent leben, oder darf ich weiter trinken?

Diese Frage beantworte ich dir hier – so ehrlich, wie ich sie auch am Telefon beantworte. Denn die Antwort hängt nicht davon ab, was du gerne hättest, und auch nicht davon, was dir ein Anbieter verspricht. Sie hängt davon ab, wie dein Konsum eingeordnet wird. Und diese Einordnung folgt festen Regeln.

Wann wird wegen Alkohol eine MPU angeordnet?

Zuerst die Grenzwerte, damit du deinen Fall einordnen kannst:

  • 0,0 Promille gilt für Fahranfänger in der Probezeit und für alle unter 21
  • ab 0,3 Promille wird die Fahrt zur Straftat, wenn Ausfallerscheinungen dazukommen
  • ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor
  • ab 1,1 Promille ist die Fahrt eine Straftat, unabhängig von Ausfallerscheinungen
  • ab 1,6 Promille wird die MPU praktisch immer angeordnet – auch, wenn du auf dem Fahrrad unterwegs warst

Zwischen 1,1 und 1,6 Promille hängt es vom Bundesland und von den Umständen ab. Besonders kritisch wird es, wenn du bei einem solchen Wert keine Ausfallerscheinungen gezeigt hast. Denn das spricht für eine Alkoholgewöhnung – und eine Gewöhnung entsteht nicht durch eine einzelne Nacht. Wer mehrfach mit Alkohol am Steuer auffällt, muss auch bei niedrigeren Werten mit einer MPU rechnen.

Genau hier liegt übrigens ein Punkt, den viele unterschätzen: Der Gutachter liest aus deinem Wert nicht nur die eine Fahrt heraus, sondern eine Aussage über dein Trinkverhalten insgesamt. Wer 2,0 Promille erreicht und noch gehen und sprechen kann, hat das nicht zufällig geschafft.

Die entscheidende Weiche: dein Schweregrad

Für die MPU wird dein Alkoholkonsum einem von drei diagnostischen Schweregraden zugeordnet. Diese Einordnung entscheidet über alles Weitere – über die Anforderungen an dich, über die Abstinenzfrage und darüber, was du im Gespräch belegen musst.

Alkoholgefährdung. Erhöhtes Trinkverhalten, aber unterhalb von Missbrauch. Typisch: Der Konsum fand überwiegend in Gesellschaft und zu Anlässen statt, nicht allein. Nicht wegen der Wirkung, sondern weil es dazugehörte. Keine Toleranzsteigerung, keine kritischen Hinweise aus dem Umfeld, keine spürbaren negativen Folgen durch den Konsum.

Alkoholmissbrauch. Der Konsum wurde fortgesetzt, obwohl er zu Problemen geführt hat. Merkmale sind unter anderem: Trinken wegen der Wirkung, eine über die Jahre gestiegene Toleranz, Konsum auch allein, hohe Werte ohne Ausfallerscheinungen, mehrfache Auffälligkeiten, negative Auswirkungen auf Gesundheit, Beziehungen oder Arbeit.

Alkoholabhängigkeit. Nur bei entsprechender Diagnose. Merkmale sind Kontrollverlust, Entzugserscheinungen und starkes Verlangen nach Alkohol.

Und ein Wert, den du kennen solltest: Ab etwa 2,5 Promille führt die Einordnung zwangsläufig zum Missbrauch. Wer diesen Wert erreicht, ist nach den Beurteilungskriterien kein Gelegenheitstrinker mehr – dafür braucht es eine Gewöhnung, die sich über längere Zeit aufgebaut hat.

Was heißt das für die Abstinenz?

Die Anforderungen ergeben sich direkt aus der Einordnung:

EinordnungAnforderung
Gefährdungkein Abstinenznachweis – stattdessen verantwortungsvoller, reduzierter Alkoholkonsum
Missbrauch12 Monate Abstinenz
Abhängigkeit15 Monate Abstinenz – oder 12 Monate mit therapeutischer Maßnahme

Bei Missbrauch und Abhängigkeit wird also Abstinenz verlangt. Da gibt es nichts zu verhandeln, und da hilft dir auch kein Anbieter, der dir am Telefon etwas anderes in Aussicht stellt. Wie die Nachweise konkret funktionieren – Haaranalyse, Urinprogramm, Kosten, Stolperfallen – habe ich im Artikel zur Abstinenzdauer ausführlich beschrieben.

Der Weg des reduzierten Alkoholkonsums

Wenn dein Fall als Alkoholgefährdung eingeordnet wird, brauchst du keine Nachweise. Oft wird dieser Weg als „kontrolliertes Trinken" bezeichnet. Er klingt nach der einfacheren Variante, ist aber nur eine andere. Denn du musst im Gespräch überzeugend darlegen, dass du künftig verantwortungsvoll und reduziert mit Alkohol umgehst.

Konkret geht es dabei um ein paar Prinzipien:

Genuss statt Wirkung. Du trinkst, weil dir ein Glas Wein zum Essen schmeckt, nicht weil du eine Wirkung suchst. Sobald du eine Wirkung spürst, ist Schluss.

Geplant statt spontan. Trinkanlässe sind vorher bekannt, nicht aus der Situation heraus entstanden. Das ist auch der Grund, warum es funktioniert: Wenn du im Voraus weißt, dass du trinkst, kannst du Hin- und Rückweg entsprechend planen.

Strikte Trennung vom Straßenverkehr. Wenn Alkohol im Spiel ist, bleibt das Fahrzeug stehen. Ohne Ausnahme, ohne „nur die zwei Kilometer".

Selten und in geringen Mengen. Reduzierter Konsum heißt nicht „wie vorher, nur vorsichtiger". Es heißt: deutlich seltener, deutlich weniger.

Kein Alkohol als Bewältigungsmittel. Wenn es dir schlecht geht, körperlich oder psychisch, ist Alkohol keine Option. Trinken, um sich besser zu fühlen, war bei den meisten der Anfang vom Problem.

Wer so schon eine Weile lebt, hat es im Gespräch leichter. Es geht aber auch, wenn du erst vor Kurzem umgestellt hast – dann wird es nur etwas anspruchsvoller.

Der Weg der Abstinenz

Bei Missbrauch oder Abhängigkeit geht es nicht ohne Nachweise.

Was viele unterschätzen: Es reicht nicht, die Nachweise vorzulegen. Der Gutachter will verstehen, warum du überhaupt so viel getrunken hast und was sich seitdem verändert hat. Wer zwölf Monate abstinent war und auf die Ursachenfrage nur sagt, er habe eben gerne mal ein Bier getrunken, besteht trotzdem nicht. Die Abstinenz ist nur ein Teil davon. Der größere Teil ist die Aufarbeitung.

Alkoholfreies Bier – ja oder nein?

Eine Frage, die häufiger kommt, als man denkt. Die Antwort hängt von deiner Einordnung ab.

Im Bereich der Gefährdung ist ab und an ein alkoholfreies Bier unproblematisch. Bei Missbrauch und Abhängigkeit ist es ein zu hohes Rückfallrisiko und wird entsprechend kritisch gesehen.

Es gibt dabei ein Muster, das ich immer wieder sehe: Betroffene steigen erstmal auf alkoholfrei um – und trinken dann übermäßig davon. Wer jeden Tag ein alkoholfreies Bier als Ersatzgetränk braucht, hat immer noch ein Problem mit der Selbstregulation, auch wenn im Glas kein Alkohol mehr ist. Genau das erkennt ein Gutachter.

Leberwerte: ein Punkt, der dir Ärger ersparen kann

Bei der MPU werden deine Leberwerte überprüft – unter anderem CDT, GGT, MCV, GOT und GPT. Sie sind ein Hinweis darauf, ob deine Angaben zu deinem Konsum plausibel sind.

Mein Tipp: Lass deine Leberwerte schon vorher beim Hausarzt kontrollieren, idealerweise über einen Zeitraum von mehreren Monaten vor der MPU. Verpflichtend ist das nicht, aber es hat zwei Vorteile.

Erstens kannst du damit deine Abstinenz oder deinen reduzierten Konsum zusätzlich untermauern. Zweitens – und das ist der wichtigere Punkt – weißt du dann, wo du stehst. Erhöhte Leberwerte müssen nicht vom Alkohol kommen, es gibt eine Reihe anderer Ursachen. Wenn du das vorher weißt, kannst du es mit einem ärztlichen Attest erklären. Das ist deutlich besser als die Alternative: Die Begutachtungsstelle stellt erhöhte Werte fest, meldet sich – und zweifelt deine Glaubwürdigkeit an.

Du musst wissen, wie dein Wert zustande kam

Das ist einer der Punkte, an denen unvorbereitete Kandidaten regelmäßig ins Stolpern geraten. Der Gutachter wird dich fragen, was du an dem Abend getrunken hast. Und deine Antwort muss zu deinem gemessenen Wert passen.

Wenn du bei 2,0 Promille angehalten wurdest und erzählst, du hättest drei Bier getrunken, rechnet der Gutachter das im Kopf gegen – und dann steht deine Glaubwürdigkeit im Raum, bevor das eigentliche Gespräch überhaupt begonnen hat.

Rekonstruieren lässt sich das mit der Widmark-Formel oder, deutlich einfacher, mit dem Promillerechner von „Kenn dein Limit". Du gibst Geschlecht, Körpergewicht, Trinkzeitraum und Mengen ein und siehst, welche Menge zu deinem Wert passt. Zwei Bezugsgrößen helfen dabei: Ein Standardglas entspricht etwa 0,2 Litern Bier, 0,1 Litern Wein oder Sekt oder 2 Zentilitern Schnaps. Und pro Stunde baut der Körper etwa 0,1 bis 0,15 Promille ab.

Der Trink-Fahr-Konflikt

Eine der zentralen Fragen im Gespräch lautet sinngemäß: Haben Sie jemals versucht, Trinken und Fahren zu trennen – und wenn ja, wie?

Die ehrliche Antwort ist bei den allermeisten dieselbe: Am Ende wurde es nicht getrennt, sonst säße man nicht bei der MPU. Interessant für den Gutachter ist das Muster dahinter. Meistens sieht es so aus: Getrennt wurde, wenn vorher ein Fahrer festgelegt war oder der Anlass geplant war. Nicht getrennt wurde, wenn man allein unterwegs war, selbst gefahren ist oder der Anlass spontan entstand.

Wer dieses Muster bei sich erkennt, kann auch erklären, was er künftig anders macht. Wer es nicht erkennt, hat im Gespräch nichts anzubieten außer guten Vorsätzen.

Der häufigste Fehler bei der Alkohol MPU

Bagatellisieren. Also den eigenen Konsum kleiner reden, als er war.

Das passiert selten aus Berechnung. Meistens haben die Betroffenen ihren Konsum wirklich für normal gehalten – weil im Freundeskreis alle so getrunken haben. Nur ändert das nichts an der Bewertung.

Fakt ist: Wer einmal erwischt wurde, ist vorher schon oft gefahren. Das weiß der Gutachter aus der Statistik, und er weiß es aus jedem Gespräch, das er führt. Wer bei „das war das eine Mal" bleibt, macht sich unglaubwürdig – und Unglaubwürdigkeit ist der häufigste Grund für ein negatives Gutachten. Nicht die Höhe des Wertes, nicht die Zahl der Delikte. Die Unglaubwürdigkeit.

Deshalb arbeite ich mit meinen Klienten genau andersherum als viele erwarten: Wir reden nicht schön, wir schauen ehrlich hin. Erst wenn du selbst verstanden hast, wie problematisch dein Konsum war und welche Funktion er in deinem Leben hatte, kannst du im Gespräch überzeugen. Über 96 % meiner Klienten bestehen beim ersten Versuch – nicht, weil wir etwas verschleiern, sondern weil sie nichts mehr zu verschleiern haben.

Aus der Praxis

3 Trunkenheitsfahrten in 4 Jahren, 2 davon im Straftatenbereich

Markus, 47, Inhaber einer Medienagentur, kam zu mir aufgrund von 3 Trunkenheitsfahrten, 2 davon im Straftatenbereich über 1,6 Promille. Bei ihm hatte sich über viele Jahre hinweg ein Alkoholmissbrauch entwickelt, also ein Trinkverhalten, in dem er Entlastung gesucht hat.

Dahinter steckte ein massiver Leistungsdruck und eine hohe Selbstanspruchshaltung, verbunden mit dem Glaubenssatz, immer stark sein und Leistung erbringen zu müssen und nicht über Gefühle zu sprechen, um nicht als schwach wahrgenommen zu werden. Das alles diente seinem Selbstbild als erfolgreicher Geschäftsmann. Als wir in den Gesprächen tiefer eingestiegen sind, konnten wir mit ihm herausfinden, dass er massive Angst davor hatte, die Armut aus seiner Kindheit wieder zu erleben. Ein berufliches Scheitern bedeutete für ihn deshalb auch ein persönliches Scheitern. Als sein Geschäft mit Corona ins Wanken kam, hat sich sein Trinkverhalten nochmal gesteigert, bis hin zu einer massiven Alkoholtoleranz mit Trinkmengen von bis zu 2 Flaschen Wein am Abend.

Wir sind seine Konsumgeschichte Schritt für Schritt durchgegangen und haben ihm bewusst gemacht, dass es ihm nicht um Genuss ging, sondern um die betäubende, entlastende Wirkung. Für Markus war das unangenehm, weil ihm Kontrolle beruflich wie privat unheimlich wichtig ist und er beim Trinken jedes Mal genau diese Kontrolle verloren hat.

Als ihm diese Funktion des Alkohols bewusst wurde, hat sich seine Haltung gegenüber seinem Trinkverhalten geändert, mit dem Vorsatz, künftig komplett auf Alkohol zu verzichten. Markus hat 12 Monate Abstinenz per Haaranalyse nachgewiesen und beim ersten Versuch bestanden. Er macht heute früher Feierabend, nimmt tagsüber Pausen, schläft mehr, und wenn ihn etwas belastet, redet er mit seiner Partnerin, seinem Bruder oder einem engen Freund darüber.

Häufige Fragen

Noch offene Fragen? Hier die wichtigsten.

Ab wie viel Promille muss ich zur MPU?
Ab 1,6 Promille wird die MPU praktisch immer angeordnet, auch bei einer Fahrt mit dem Fahrrad. Zwischen 1,1 und 1,6 Promille hängt es von Bundesland und Umständen ab, insbesondere davon, ob du Ausfallerscheinungen gezeigt hast. Bei wiederholten Auffälligkeiten kann sie auch bei niedrigeren Werten kommen.
Muss ich bei einer Alkohol MPU immer abstinent leben?
Nein. Bei einer Alkoholgefährdung reicht ein verantwortungsvoller, reduzierter Alkoholkonsum. Bei Alkoholmissbrauch sind 12 Monate Abstinenz nötig, bei einer Abhängigkeit 15 Monate beziehungsweise 12 mit therapeutischer Maßnahme.
Woran erkenne ich, ob mein Fall als Missbrauch eingestuft wird?
Entscheidend sind unter anderem dein Wert, deine Konsumgeschichte, ob du wegen der Wirkung getrunken hast, ob du allein getrunken hast und ob deine Toleranz gestiegen ist. Ab etwa 2,5 Promille erfolgt die Einordnung als Missbrauch zwangsläufig.
Darf ich alkoholfreies Bier trinken?
Bei einer Gefährdung ist das ab und an unproblematisch. Bei Missbrauch oder Abhängigkeit gilt es als zu hohes Rückfallrisiko – vor allem, weil viele dann übermäßig davon trinken und das Grundproblem bestehen bleibt.
Werden bei der MPU meine Leberwerte kontrolliert?
Ja. Deshalb lohnt es sich, sie vorher beim Hausarzt prüfen zu lassen. Erhöhte Werte haben nicht immer mit Alkohol zu tun – wenn du das vorher weißt, kannst du es mit einem Attest erklären, statt dich im Termin rechtfertigen zu müssen.
Muss ich genau angeben, wie viel ich an dem Abend getrunken habe?
Ja, und deine Angabe muss zu deinem gemessenen Wert passen. Rekonstruieren lässt sich das über die Widmark-Formel oder einen Promillerechner. Widersprüche zwischen Trinkmenge und Wert fallen dem Gutachter sofort auf.
Zählt Abstinenz, die ich schon seit dem Vorfall lebe?
Für das Gutachten zählt nur belegte Abstinenz. Rückwirkend nachweisen kannst du bei Alkohol maximal drei Monate über eine Haaranalyse. Alles andere muss ab Programmstart laufen.

Sprechen wir über deinen Fall.

Wenn du wissen willst, in welchen Bereich dein Fall fällt und ob du Abstinenz nachweisen musst, dann trag dich für eine kostenlose Erstberatung ein. Wir telefonieren 20 Minuten, unverbindlich. Ich schaue mir deinen Fall an und sage dir ehrlich, was ansteht – auch dann, wenn dir die Antwort nicht gefällt. Genau dafür ist das Gespräch da.