Anhand der MPU-Regeln – der Beurteilungskriterien – unterscheiden wir 3 grundlegende Schweregrade.
In den ersten Bereich wirst du eingeordnet, wenn bei dir in der Vergangenheit eine Abhängigkeit oder eine bestimmte Persönlichkeitsstörung diagnostiziert wurde.
In den zweiten Bereich gehören alle, bei denen zwar keine Abhängigkeit vorliegt, die aber missbräuchlich Drogen oder Alkohol konsumiert oder Straftaten begangen haben.
In den dritten Bereich ordnen wir all diejenigen ein, die z. B. wegen reiner Ordnungswidrigkeiten im Punktebereich zur MPU müssen oder bei denen ein erhöhtes Trinkverhalten stattgefunden hat, aber noch unterhalb von Missbrauch. Beispielsweise junge Menschen, die immer in Gesellschaft regelmäßig am Wochenende Alkohol trinken und dann z. B. nachts mit dem Auto, E-Scooter oder Fahrrad angehalten wurden oder vlt. auch einen Unfall gebaut haben.
Im Bereich Drogen haben wir es hier mit Menschen zu tun, die sporadisch mal Kokain oder andere chemische Substanzen oder auch regelmäßig Cannabis konsumieren, insofern kein Mischkonsum vorliegt oder andere Kriterien zutreffen, die eine Einordnung in einen höheren Schweregrad zulassen.
Das alles hört sich recht kompliziert an, aber wir sind geschult darin, dich richtig einzuordnen.
Je nachdem, welcher Schweregrad zutrifft, unterscheiden sich die Anforderungen an die Abstinenz.
Wohingegen im 1er- und 2er-Bereich oft eine 12- bis 15-monatige Abstinenz notwendig ist, braucht es im untersten Bereich in vielen Fällen gar keine Abstinenz. Das betrifft vor allem Alkohol und Cannabismonokonsum. Bei chemischen Substanzen wie Kokain, MDMA oder Amphetaminen sind zumeist 6 Monate Abstinenz zwingend erforderlich.






















